Sponsored Video: Flotte Küche auf Rädern: Henriks FutterFlotte

Die ARAG-Versicherung erzählt im Rahmen ihrer aktuellen Kampagne “Auf ins Leben” Geschichten von Menschen, die sich ihren Traum erfüllt haben – wie zum Beispiel die von Henrik und seiner FutterFlotte. Titus Dittmann, Pädagoge, selbst erfolgreicher Mehrfachgründer und Initiator der gemeinnützigen Organisation skate-aid, gibt praktische Tipps zu den Erfolgsprojekten, die auch andere zur Umsetzung ihrer Träume inspirieren sollen.

Vom Büro in den Food Truck

Henrik hat schon immer gerne gekocht – als Hobby – für Freunde und Familie. Beruflich stand er jedoch lange hinter keinem Herd, sondern verbrachte seinen Arbeitsalltag am Schreibtisch, als Ein- und Verkäufer im Stahlhandel. Nach 13 Jahren hatte er genug und entschied, sein Hobby zum Beruf zu machen. Die nötige Begeisterung für seine Sache und eine gewichtige Menge Mut, den ersten Schritt in sein neues Leben zu gehen, brachte er mit. Nur wer für seine Idee brennt, das kann auch Titus Dittmann bestätigen, hat die Chance, ein erfolgreicher Neugründer zu werden. Dennoch ist es damit nicht getan. Es muss auch ein sinnvolles Konzept her, das sich vermarkten lässt. Die zündende Idee kam Henrik, als er in einem Film zum ersten Mal einen amerikanischen Food Truck sah. Er beschloss mit einem Sandwich-Bistro auf Rädern durch Deutschland zu touren.

Darf nicht auf der Strecke bleiben: Vorschriften, Verordnungen und ein Reisegewerbeschein

Henrik hat damit einen Trend erkannt und ist rechtzeitig auf den Zug aufgesprungen, bevor der Markt gesättigt war. Sein Geschäftskonzept, Sandwiches aus einem Truck zu verkaufen, ist zeitgemäß, hält aber auch Veränderungen stand. Er bietet hohe Qualität dank kreativer Rezepturen aus regionalen Zutaten. Henrik ist an keinen Ort gebunden. Er fährt dahin, wo die meisten Leute sind. Während man in den USA schnell mal ein solches Business auf die Räder stellen kann, trifft man in Deutschland auf einige bürokratische Hürden. Hier wird beispielsweise für den Straßenverkauf mehr als nur ein gültiges Parkticket benötigt – nur mit Reisegewerbeschein darf Henrik auf Tour gehen. Titus Dittmann rät daher, sich vorher grundsätzlich mit den Bedingungen für das eigene Projekt genau vertraut zu machen. Ein Gastronom muss sowohl die Gesundheits- und Hygieneverordnungen kennen als sich auch eingehend mit den behördlichen Voraussetzungen beschäftigen. Aber dann heißt es auch schon: (Street) Food, ahoi!

Mehr Infos rund um die Kampagne gibt’s auch auf der Facebook-Seite der ARAG Versicherung.

Dieser Artikel wurde gesponsert.